Kurzfristige Hilfe im Notfall
Der Notfallvertretungsdienst bietet eine kurzfristige Hilfe, bis wir die weitere Behandlung wieder übernehmen können. Dieser Dienst stellt keine Ausweitung der Sprechzeiten in die Abendstunden, am Wochenende oder an Feiertagen dar. Nehmen Sie vor dem Aufsuchen der diensthabenden Praxis bitte unbedingt zunächst telefonischen Kontakt mit der jeweiligen Praxis auf und melden Sie sich an. Beispiele für unaufschiebbare Behandlungen sind unter anderem Nachblutungen nach zahnärztlichen Eingriffen, starke Zahn- und / oder Gesichtsschmerzen, Schwellungen und Entzündungen im Mundraum oder Unfälle im Zahn-, Mund- und Kieferbereich.